Anfragen zur Besichtigung des Kindergartens werden nach Absprache entgegengenommen.
Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet mit dem 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Die An- und Abmeldung beim örtlichen Jugendamt obliegt der Kindergartenleitung. Die Eltern sind jedoch verpflichtet, die Kinder beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kindergarten mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich bei der Leitung abzumelden, ausgenommen sind schulpflichtig werdende Kinder.
Die Erstellung der Aufnahmekriterien ist Aufgabe des Rates der Tageseinrichtung. Hier können Grundsätze zur Aufnahme von Kindern beschlossen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme des einzelnen Kindes erfolgt durch den Träger in Zusammenarbeit mit der Leiterin nach einem Punktesystem. Aus Gründen des Datenschutzes werden im Rat der Tageseinrichtung keine Namen genannt.
Wir beschließen folgende Punkte für die nachstehenden Aufnahmekriterien:
Geschwisterkinder |
30 Punkte |
Geschwisterkinder, die jemals in der Einrichtung waren |
25 Punkte |
Wohnsitz innerhalb der ehemaligen Pfarrgrenzen von Herz-Jesu |
20 Punkte |
Religionszugehörigkeit – wenn min. 1 Familienmitglied römisch-katholisch ist |
20 Punkte |
Alleinerziehende, oder Eltern, die einer pädag. Hilfe besonders bedürfen |
15 Punkte |
Andere christliche Konfessionen |
15 Punkte |
Wohnsitz innerhalb der Pfarrgrenzen von St. Christophorus |
10 Punkte |
Krankheit der Eltern oder Geschwister |
10 Punkte |
Beide Eltern berufstätig |
10 Punkte |
Wenn 1 Elternteil selber Kindergartenkind war |
3 Punkte |
Diese Regelungen gelten so lange, bis der Rat der Tageseinrichtung die Aufnahmekriterien zu ändern oder zu ergänzen wünscht.
Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zur Einrichtung sowie auf dem Weg nach Hause, liegt bei den Bring- und Abholberechtigten.
Diese Personen müssen sich vergewissern, dass das pädagogische Personal das Bringen und Abholen der Kinder wahrgenommen hat.
Wird ein Kind von einer anderen Person mitgenommen, muss dies dem pädagogischen Personal ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden.
Hierfür besteht eine Liste, in der die Abholberechtigten aufgeführt sind.
Geschwisterkinder dürfen erst ab 14 Jahren abholen.
Sind die abholenden Kinder unter 14 Jahre, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Bei Veranstaltungen im Kindergarten, an denen Eltern und Kinder teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Während der Sommerschulferien schließt unser Kindergarten im Wechsel immer in den ersten oder letzten drei Schulferienwochen. Die Ferienordnung ist mit dem Gertrudis Kindergarten abgesprochen. Er steht während unserer Schließungszeiten für Notfälle zur Verfügung.
Weitere Schließungstage:
Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Daher begleiten wir in unserer Kindertagesstätte die Kinder während der ganzen Zeit bildungsfördernd.
Wir möchten die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder unterstützen und ihnen möglichst viel Raum zur Entfaltung bieten. Die Bildungsarbeit soll einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder zu mehr Chancengleichheit gelangen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder ausgleichend für individuelle oder soziale Benachteiligungen.
Bildungsbereiche, die bei uns im Kindergarten besonders gefördert werden, sind:
Es sind keine Informationen zum Buchstaben "C" vorhanden.
Alle pädagogischen Kräfte nehmen an den regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen teil.