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An- und Abmeldung der Kinder

Anfragen zur Besichtigung des Kindergartens werden nach Absprache entgegengenommen.

Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet mit dem 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Die An- und Abmeldung beim örtlichen Jugendamt obliegt der Kindergartenleitung. Die Eltern sind jedoch verpflichtet, die Kinder beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kindergarten mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich bei der Leitung abzumelden, ausgenommen sind schulpflichtig werdende Kinder.

Aufnahmekriterien

Die Erstellung der Aufnahmekriterien ist Aufgabe des Rates der Tageseinrichtung. Hier können Grundsätze zur Aufnahme von Kindern beschlossen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme des einzelnen Kindes erfolgt durch den Träger in Zusammenarbeit mit der Leiterin nach einem Punktesystem. Aus Gründen des Datenschutzes werden im Rat der Tageseinrichtung keine Namen genannt.

  • Die Kinder werden in Reihenfolge ihres Geburtstages in die Warteliste eingepflegt.
  • Bei der Aufnahme werden zunächst nur die Kinder berücksichtigt, die unsere Einrichtung auf Platz 1 ihrer Kitawunschliste gesetzt haben

 

Wir beschließen folgende Punkte für die nachstehenden Aufnahmekriterien:

Geschwisterkinder

30 Punkte

Geschwisterkinder, die jemals in der Einrichtung waren

25 Punkte

Wohnsitz innerhalb der ehemaligen Pfarrgrenzen von Herz-Jesu

20 Punkte

Religionszugehörigkeit – wenn min. 1 Familienmitglied römisch-katholisch ist

20 Punkte

Alleinerziehende, oder Eltern, die einer pädag. Hilfe besonders bedürfen

15 Punkte

Andere christliche Konfessionen

15 Punkte

Wohnsitz innerhalb der Pfarrgrenzen von St. Christophorus

10 Punkte

Krankheit der Eltern oder Geschwister

10 Punkte

Beide Eltern berufstätig

10 Punkte

Wenn 1 Elternteil selber Kindergartenkind war

3 Punkte

 

 

  • Eltern erhalten schriftlich Bescheid, wenn ihr Kind im darauffolgenden Sommer aufgenommen werden kann. Die Informationsbriefe werden am 31.01. eines jeden Jahres an die Eltern verschickt.
  • Bei Kindern, die bereits eine andere Einrichtung besuchen, erlischt in der Regel der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in der Kindertagesstätte Herz-Jesu.

 

Diese Regelungen gelten so lange, bis der Rat der Tageseinrichtung die Aufnahmekriterien zu ändern oder zu ergänzen wünscht.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zur Einrichtung sowie auf dem Weg nach Hause, liegt bei den Bring- und Abholberechtigten.

Diese Personen müssen sich vergewissern, dass das pädagogische Personal das Bringen und Abholen der Kinder wahrgenommen hat.

Wird ein Kind von einer anderen Person mitgenommen, muss dies dem pädagogischen Personal ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden.

Hierfür besteht eine Liste, in der die Abholberechtigten aufgeführt sind.

Geschwisterkinder dürfen erst ab 14 Jahren abholen.

Sind die abholenden Kinder unter 14 Jahre, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Bei Veranstaltungen im Kindergarten, an denen Eltern und Kinder teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

B

Betriebsferien / Schließungen

Während der Sommerschulferien schließt unser Kindergarten im Wechsel immer in den ersten oder letzten drei Schulferienwochen. Die Ferienordnung ist mit dem Gertrudis Kindergarten abgesprochen. Er steht während unserer Schließungszeiten für Notfälle zur Verfügung.

 

Weitere Schließungstage:

  • Zwischen Weihnachten und Neujahr
  • Betriebsausflug 
  • Rosenmontag
  • Pädagogische Teamtage

Bildungskonzept

Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Daher begleiten wir in unserer Kindertagesstätte die Kinder während der ganzen Zeit bildungsfördernd.

Wir möchten die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder unterstützen und ihnen möglichst viel Raum zur Entfaltung bieten. Die Bildungsarbeit soll einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder zu mehr Chancengleichheit gelangen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder ausgleichend für individuelle oder soziale Benachteiligungen.

 

Bildungsbereiche, die bei uns im Kindergarten besonders gefördert werden, sind:

  • Gesundheit, Körper, Ernährung, Hygiene
  • Bewegung
  • Naturwissenschaften
  • Soziale Kompetenzen
  • Sprache und Kommunikation
  • Religion und Ethik
  • Mathematische Bildung
  • Ökologische Bildung
  • Medien
  • Musische, ästhetische Bildung

Bildungskonzept

C

Es sind keine Informationen zum Buchstaben "C" vorhanden.

D

Dienstbesprechungen

Alle pädagogischen Kräfte nehmen an den regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen teil.